Ausschreibung des renommierten Schweizer Awards

Architekturpreis Beton 21


Beton prägt seit jeher das Bauen. Er bildet das Fundament von Gesellschaft und Kultur, ist wandelbar und zukunftsfähig. Seine Rolle, seine Bedeutung und sein Einsatz müssen heute angesichts des Klimawandels neu verhandelt werden. Beton schafft Räume für Bildung, Arbeit, Forschung und Freizeit. Ob Wohnhaus, Stadion oder Kulturbau – zeitgenössische Architektur und Städtebau sind ohne den Baustoff Beton nicht vorstellbar. Beton ermöglicht Architekten und Ingenieuren dauerhafte Bauwerke, bei denen die gestalterischen und tragwerkstechnischen Belange ineinander übergehen.

Architekturpreis Beton
Seit 1977 zeichnet der Architekturpreis Beton im vierjährigen Rhythmus hochstehende Architektur im ganzheitlichen Sinne aus. Auch die kommende Ausgabe des Wettbewerbs will vorbildliches Schaffen mit Beton fördern. Die Preisfamilie besteht aus dem klassischen Wettbewerb und dem 2013 geschaffenen Förderpreis, mit welchem qualitätvolle Arbeiten junger Architektinnen und Architekten mit Beton honoriert werden sollen. Die Verleihung des Architekturpreises Beton erfolgt durch Betonsuisse, ein Gemeinschaftsunternehmen der an der Wertschöpfung von Beton beteiligten Organisationen der Baustoffindustrie.

Klassischer Wettbewerb
Es können Gebäude eingereicht werden, die zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2020 in der Schweiz oder in Liechtenstein fertiggestellt worden sind und bei denen Beton überwiegend als Ausdrucksmittel eingesetzt wird. Architektinnen/ Architekten und Architektenteams sind eingeladen, ein oder mehrere fertiggestellte Gebäude einzureichen.

Förderpreis für JungarchitektenInnen
Im Rahmen des Förderpreises können sich JungarchitektInnen bewerben, die einen frischen, vielleicht auch experimentellen Umgang mit Beton pflegen. Sie müssen nach dem 31. Dezember 1979 geboren sein und können ebenfalls ein oder mehrere Gebäude, die zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2020 in der Schweiz oder in Liechtenstein fertiggestellt worden sind, zum Wettbewerb einreichen. Bei einer Bürokonstellation von mehreren Inhabern darf keiner der Büromitinhaber älter als 40 Jahre sein. Die JungarchitektInnen nehmen automatisch an beiden Preisen teil. Bei beiden Wettbewerben sind ausgenommen Verkehrsbauten (z.B. Brücken, Straßen, Tunnelbauten) sowie Objekte, die bereits für den Architekturpreis Beton 17 eingereicht worden sind.

Preis
Der Architekturpreis Beton ist mit 50.000 CHF dotiert, der Förderpreis mit 10.000 CHF. Das Preisgeld erhält jeweils die Architektin / der Architekt oder das Architektenteam des ausgezeichneten Gebäudes. Die Preissumme kann bei beiden Wettbewerben nach Ermessen der Jury auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden. Die herausragenden Projekte und der Wettbewerb werden in einem Buch, in einer Wanderausstellung sowie im Web präsentiert.

Jury
Die Jury setzt sich aus Personen der Bereiche Architektur, Bauingenieurwesen und Lehre zusammen: Jurypräsidentin: Elli Mosayebi, Prof. Dr., Dipl. Arch. ETH/SIA/BSA, EMI Architekten, Zürich; Professorin für Architektur und Entwurf an der ETH Zürich
Jurymitglieder: Stefan Cadosch, Dipl. Arch. ETH/SIA, Präsident SIA, Zürich Angela Deuber, Dipl. Arch. ETH/SIA, ADA Angela Deuber Architects, Zürich Patrick Gartmann, Dipl. Ing. + Arch. FH/SIA/BSA, Ferrari Gartmann AG, Chur Joseph Schwartz, Prof. Dr. sc. techn., Dipl. Bauing. ETH, Dr. Schwartz Consulting AG, Zug; Professor für Tragwerksentwurf an der ETH Zürich Peter Wellauer, Dipl. Bauing. ETH/ SIA, Geschäftsführer Betonsuisse Marketing AG, Bern

Die Jurysitzungen sind nicht öffentlich. Die Jurymitglieder können von einer Preisverleihung absehen. Der Juryentscheid ist endgültig und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner beider Wettbewerbe werden nach der Jurierung benachrichtigt und der Öffentlichkeit bekanntgegeben. Die ausgezeichneten Objekte werden erst an der Preisverleihung vorgestellt.

Einzureichende Unterlagen
Unter www.betonsuisse.ch können Projekte online eingereicht werden. Sollten die eingereichten Unterlagen den Vorgaben nicht entsprechen, kann die Jury das eingereichte Objekt ausschließen.
Plakate: Damit das Bauwerk ausreichend dokumentiert ist, muss das Gebäude auf zwei Plakaten der Größe A1 (Hochformat, max. 90 × 60 cm, nicht aufgezogen, einseitig bedruckt) präsentiert werden. Inhalte: Entwurfsskizze, Situationsplan, aussagekräftige Grundrisse sowie Fassaden- und Detailschnitte, Schalungsmuster, Bildmaterial und kurzer Projektbeschrieb. Modelle werden aus Platzgründen nicht zugelassen.
Urhebererklärung: Mit dem Einreichen der Urhebererklärung (siehe Download Internet) wird der Preisverleiherin gestattet, die eingereichten Arbeiten und Fotos im Rahmen von Publikationen, Ausstellungen, Internet und sozialen Medien zu veröffentlichen. Die siegreichen Projekte werden in ausführlichen Portraits (Texte: Dr. Christoph Wieser; Fotografie: Giuseppe Micciché) vorgestellt. Die Urhebererklärung ist den Plakaten unterzeichnet beizufügen.

Einsendeschluss /-adresse
Die geforderten Unterlagen (Plakate, Urhebererklärung) sind bis spätestens am Mittwoch, 20. Januar 2021 (Datum des Poststempels ist maßgebend) einzureichen an:

Architekturpreis Beton 21
c/o TFB AG Lindenstrasse 10
CH-5103 Wildegg
Die digitalen Daten sind ebenfalls bis spätestens am 20. Januar 2021 hochzuladen auf: www.betonsuisse.ch

Kontakt und weitere Informationen zum Architekturpreis Beton 21:

BETONSUISSE Marketing AG
Marktgasse 53, CH-3011 Bern
T +41 31 327 97 87
info@betonsuisse.ch
www.betonsuisse.ch

Den vollständigen Beitrag finden Sie in der Ausgabe 04 / 2021
Ausgabe 06/20
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