Fristsetzung zur Mangelbeseitigung
Komm ich heut‘ nicht – muss ich morgen auch nicht
Für Nachbesserungsarbeiten sind Fristsetzungen rechtlich geboten – fast ausnahmslos. Dieser Grundsatz wird in der Baupraxis oft missachtet. Mit gravierenden, teilweise sehr teuren Folgen …
Den vollständigen Beitrag finden Sie in der Ausgabe 04 / 2021