Fristsetzung zur Mangelbeseitigung

Komm ich heut‘ nicht – muss ich morgen auch nicht


Für Nachbesserungsarbeiten sind Fristsetzungen rechtlich geboten – fast ausnahmslos. Dieser Grundsatz wird in der Baupraxis oft missachtet. Mit gravierenden, teilweise sehr teuren Folgen …
Den vollständigen Beitrag finden Sie in der Ausgabe 04 / 2021
Ausgabe 02/21
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